Das Finanzamt erkennt Spenden in der Steuererklärung grundsätzlich als abzugsfähig an, wenn diese freiwillig und entgeltlich an steuerbegünstigte Vereine geleistet werden. Sie können dann als Sonderausgaben für die Steuer geltend gemacht werden. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt für alle Spenden, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden, eine Spendenbescheinigung.
Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht …
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