Das Finanzamt erkennt Spenden in der Steuererklärung grundsätzlich als abzugsfähig an, wenn diese freiwillig und entgeltlich an steuerbegünstigte Vereine geleistet werden. Sie können dann als Sonderausgaben für die Steuer geltend gemacht werden. Grundsätzlich verlangt das Finanzamt für alle Spenden, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden, eine Spendenbescheinigung.
Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Hierfür können der Überweisungsträger oder der Kontoauszug der Steuererklärung beigelegt werden.
Ist der Betrag höher als 200 Euro, ist allerdings eine förmliche Spendenbescheinigung des Vereins notwendig. Wenn Sie für Ihre Spende eine förmliche Spendenbescheinigung wünschen oder benötigen, dann schreiben Sie bitte eines unserer Vorstandsmitglieder an.
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